Die Ergotherapie ist eine medizinische Heilmaßnahme. Sie ist fester Bestandteil medizinischer und rehabilitativer Behandlungs- und Versorgungsangebote für Kranke und Behinderte aller Altersstufen. Ziel der Behandlung ist die Wiederherstellung, Verbesserung oder Kompensation der krankheitsbedingt eingeschränkten Funktionen und Fähigkeiten.
Ergotherapie hat sich in den folgenden medizinischen Fachgebieten etabliert:
Ergotherapeuten arbeiten nach einem handlungs- und alltagsorientierten Konzept. Sie setzen spezielle Therapieverfahren z. B. nach Ayres, Affolter, Frostig, Bobath, Perfetti, Johnstone und die Basale Stimulation ein. Desweiteren werden handwerklich gestalterische Prozesse z. B. Arbeiten mit Ton, Holz, Farben, Papier, Wolle, Peddigrohr und Stein gezielt angeboten.
Anwendung finden auch PC-gestützte, spielerische, sportliche und musische Aktivitäten sowie lebenspraktische Übungen im Bereich der Körperpflege und Haushaltsführung. Grundsätzliches Ziel ist es, die größtmögliche Selbstständigkeit des Patienten zu erreichen.
Ergotherapie ist seit 1980 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie erfolgt auf ärztliche Verordnung. Ergotherapeuten behandeln auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien der Krankenkassen. Desweiteren wird Ergotherapie durch Berufsgenossenschaften, private Krankenkassen oder Selbstzahler finanziert.